Die dem Team Iurisverba angeschlossenen Übersetzer verfügen über langjährige Erfahrungen im Fachbereich Juristische Übersetzung und sind mit allen Textsorten des Fachs vertraut.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beglaubigungsvermerk, Bescheid, Beschluss, Beweisdokument, eidesstattliche Erklärung, Firmenbuchauszug, Geburtsurkunde, Gerichtsdokument, Grundbuchauszug, Heiratsurkunde, Klageschrift, Ladeschrift, Scheidungsbeschluss, Schenkung, Schiedsspruch, Schriftsatz, Testament, Urteil, Verfügung, Verordnung, Versicherungsbedingungen, Vertrag, Zeugenaussage, Zeugnis, beglaubigte Übersetzung.
Eine beglaubigte Übersetzung ist in der Regel dann erforderlich, wenn das übersetzte Dokument bei einem italienischen oder ausländischen Amt eingereicht wird. In Deutschland erfolgt die Beglaubigung durch einen amtlich bestellten Übersetzer, der durch eine staatliche Prüfung ermächtigt ist, Übersetzungen mit seinem eigenen Stempel selbst zu beglaubigen. In Italien muss der Übersetzer mit Kopien des Originals und der Übersetzung ein ordentliches Gericht oder einen Notar aufsuchen, um einen Eid auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung zu leisten. Durch die Beglaubigung wird die Übersetzung zu einer amtlichen Urkunde.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen setzen Sie sich mit uns in Verbindung…